KOSTENÜBERNAHME

Als von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zugelassene approbierte PsychotherapeutInnen sind wir dazu berechtigt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen sowie Privatversicherte und Beihilfeberechtigte zu behandeln.

1. Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung Ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

Vor Beginn einer Psychotherapie finden sogenannte probatorische Sitzungen statt. Hierbei prüfen PatientIn und TherapeutIn, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die TherapeutIn erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich PatientIn und TherapeutIn für eine Psychotherapie, stellt die PatientIn bei ihrer/seiner Krankenkasse mit Ergänzungen durch die TherapeutIn einen Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen einer Kurzzeit- (24 Sitzungen; 2 x 12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (mehr als 24 Sitzungen).

2. Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr) sehr unterschiedlich sein.

Vor unserem Erstgespräch sollten sie auf jeden Fall Ihren Versicherungsvertrag einsehen oder bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

3. Kostenübernahme durch die Beihilfestelle
Pschotherapie ist ein Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe, so dass die Therapiekosten bei uns übernommen werden.

4. Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten in Fällen, in denen die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist der Fall, wenn ihre Probleme unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls (beispielsweise einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall) sind.

Auskunft zur Zuständigkeit kann Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft geben.

5. Selbstzahler

Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, besprechen wir mit Ihnen die zu erwartenden Kosten.

Eine Psychotherapie selbst zu zahlen, kann sich z.B. auch dann lohnen, wenn Sie sich in Kürze verbeamten oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und sind steuerlich absetzbar.